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Sac compostable pour les biodéchets: ce qui est autorisé en Suisse et en France

Welche Biomüllbeutel sind erlaubt? Regeln für die Schweiz, Deutschland und Österreich

Papiertüte, Zeitungspapier oder kompostierbarer Müllbeutel? Kaum eine Frage rund um die Biotonne wird so oft gestellt – und so oft falsch beantwortet. Die Antwort hängt davon ab, wo Sie sammeln: In der Schweiz legt jede Gemeinde fest, was ins Grüngut darf. In Deutschland gelten seit dem 1. Mai 2025 strengere Grenzwerte für Kunststoff im Bioabfall. In Österreich raten die Behörden, möglichst ganz ohne Sackerl zu sammeln. Wer für einen Betrieb, ein Hotel, eine Kantine oder eine Gemeinde Biomülltüten einkauft, muss deshalb zwei Dinge kennen: die Norm, die ein Beutel erfüllt, und die Regel, die vor Ort gilt.

Dieser Ratgeber fasst zusammen, was Behörden und Entsorger in den drei Ländern verlangen, und wie Sie den passenden Beutel auswählen. Jede Regel ist belegt; die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweiz: Es gibt keine landesweite Einheitsregel. Zürich und die Region Luzern akzeptieren kompostierbare Beutel nur mit Gitterdruck, der Kanton Genf empfiehlt einen zertifizierten 7-Liter-Beutel. Maßgeblich ist das Abfallmerkblatt Ihrer Gemeinde.
  • Deutschland: Erlaubt sind Papiertüten, kleine Mengen Zeitungspapier und Küchenkrepp sowie kompostierbare Kunststoffbeutel. Kunststoffbeutel aber nur, wenn sie nach DIN EN 13432 oder DIN EN 14995 zertifiziert sind, überwiegend aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen, sich innerhalb von sechs Wochen vollständig zersetzen und die Kennzeichnung nach Anhang 5 der Bioabfallverordnung tragen. Und nur, wenn Ihr örtlicher Entsorger sie zulässt.
  • Österreich: Biomüll soll ohne Plastiksackerl in die Biotonne – wenn möglich auch ohne Sackerl aus Papier oder zertifiziert abbaubarem Kunststoff. Zuständig ist die Gemeinde.
  • Nirgends erlaubt: gewöhnliche Plastiktüten und sogenannte „oxo-abbaubare“ Beutel.

Warum „kompostierbar“ nicht automatisch „erlaubt“ heißt

Zwei Fragen werden ständig vermischt: Ist ein Beutel kompostierbar? Und darf er in Ihre Biotonne?

Ob ein Material kompostierbar ist, regelt die europäische Norm EN 13432 – die EU-Norm für industrielle Kompostierbarkeit. Sie verlangt unter anderem, dass sich das Material in einer industriellen Kompostieranlage innerhalb von zwölf Wochen so weit zersetzt, dass höchstens zehn Prozent Reste größer als zwei Millimeter übrig bleiben, dass mindestens 90 Prozent innerhalb von sechs Monaten biologisch abgebaut sind und dass der entstehende Kompost Pflanzen nicht schadet und das Material selbst die Grenzwerte für Schwermetalle einhält. Was die Norm im Detail prüft und worin sie sich von der Norm für Heimkompostierung (EN 17427) unterscheidet, erklären wir im Beitrag EN 13432 und EN 17427: der Unterschied.

Ob ein zertifizierter Beutel in die Biotonne darf, entscheidet dagegen nicht die Norm, sondern das Abfallrecht – und am Ende die Anlage, in der Ihr Bioabfall landet. Viele Anlagen vergären Bioabfall zuerst zu Biogas. Laut Swiss Recycle dauert dieser Gärprozess in der Regel drei bis vier Wochen. Ein Beutel, dem die Norm zwölf Wochen Zeit lässt, ist dann womöglich noch nicht verschwunden. Hinzu kommt: Die Sortiertechnik vieler Anlagen kann einen kompostierbaren Beutel optisch nicht von einer Plastiktüte unterscheiden. Beides erklärt, warum die Regeln für die Biotonne oft strenger sind als die Norm.

Ein dritter Begriff sorgt zusätzlich für Verwirrung: „biologisch abbaubar“ ist kein geschützter Begriff. Ein Produkt kann so heißen, ohne je in einer Kompostieranlage getestet worden zu sein. Den Unterschied zeigen wir in Kompostierbar oder biologisch abbaubar: Was ist der Unterschied?

Schweiz: Grüngut, Gitterdruck und die Regeln Ihrer Gemeinde

Eine landesweite Verordnung über Bioabfallbeutel gibt es in der Schweiz nicht. Was ins Grüngut darf, legt die Gemeinde fest. Laut Swiss Recycle hängt die Sammelfraktion zudem davon ab, was die jeweilige Verwertungsanlage annimmt. Entsprechend unterschiedlich fallen die Regeln aus.

Was das BAFU sagt

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hält fest, dass Abfallbeutel mit Gitterdruck für industrielle Biogas- und Kompostieranlagen kein Problem sind. Die Branche hat sich an einem runden Tisch darauf geeinigt, kompostierbare Grünabfallbeutel mit einem aufgedruckten Gitter zu kennzeichnen. Zugleich verweist das BAFU auf das Abfallmerkblatt der Gemeinde: Nicht jede Gemeinde nimmt Speisereste im Grüngut an. Wo sie zugelassen sind, können sie lose oder in abbaubaren Säcken gesammelt werden.

Drei Beispiele, drei Regeln

Ort Regel
Stadt Zürich Kompostierbare Beutel ohne Gitterdruck gehören nicht in den Bioabfall, weil sie bei der Sammlung wie normaler Abfall aussehen und nicht erkannt werden. Ausnahme: Bioabfallbeutel mit Gitterdruck.
Region Luzern (REAL) Zulässig sind weiße kompostierbare Beutel à 5, 9 und 16 Liter nach DIN EN 13432 oder DIN EN 14995 mit Gitterdruck. Beutel ohne Gitterdruck werden in den Anlagen aussortiert. Sogenanntes „kompostierbares“ Geschirr gehört nicht ins Grüngut.
Kanton Genf Empfohlen wird ein kompostierbarer Beutel von 7 Litern zusammen mit der belüfteten „P’tite Poubelle Verte“. Als Erkennungszeichen nennt der Kanton die Labels OK COMPOST INDUSTRIAL oder HOME, das Keimling-Label, die Norm EN 13432 und das aufgedruckte Gitter.

Manche Anlagen möchten ganz auf Beutel verzichten, weil sich die Säcke langsamer zersetzen als der übrige Bioabfall. Und die Regeln ändern sich: Die Region Luzern kündigt bereits eine neue Entsorgung ab dem 1. Januar 2027 an. Ein Kompostsack, der in Genf empfohlen wird, kann anderswo unerwünscht sein, und kompostierbare Säcke ohne Gitterdruck werden in Zürich oder Luzern aussortiert – ein Blick ins aktuelle Merkblatt lohnt sich immer.

Woran Sie einen geeigneten Grüngutsack erkennen

  • Gitterdruck, wo die Gemeinde ihn verlangt.
  • Ein Zertifikat nach EN 13432, zum Beispiel OK compost INDUSTRIAL, und für die Heimkompostierung zusätzlich OK compost HOME.
  • Eine Zertifikatsnummer, die Sie beim Zertifizierer nachprüfen können.
  • Kein Hinweis auf „oxo-abbaubar“. Solche Beutel bestehen aus Polyethylen mit Zusätzen und zerfallen zu Mikroplastik, statt sich abzubauen. Laut Kanton Genf sind sie seit dem 1. April 2022 nicht mehr zugelassen.

Deutschland: Was die Bioabfallverordnung regelt

Neue Kontrollwerte für Kunststoff im Bioabfall

Seit dem 1. Mai 2025 darf Bioabfall vor der Behandlung höchstens 0,5 Prozent Kunststoff enthalten. Stammt er aus der Biotonne, sind höchstens 1,0 Prozent zulässig. So beschreibt es das Bundesumweltministerium. Diese Kontrollwerte richten sich an die Betreiber der Anlagen: Sie müssen angelieferten Bioabfall prüfen und Fremdstoffe entfernen, wenn die Grenzen überschritten werden. Für Haushalte und Betriebe formuliert das Ministerium die Konsequenz klar: Kunststoffprodukte gehören nicht in die Biotonne – auch dann nicht, wenn sie als biologisch abbaubar beworben werden. Genannt werden ausdrücklich biologisch abbaubare Kaffeekapseln.

Welche Sammelhilfen die Bioabfallverordnung zulässt

Anhang 1 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nennt drei Arten von „Sammel- und Transportmaterialien“, die zusammen mit dem Bioabfall behandelt werden dürfen:

  1. Küchenkrepp und Zeitungspapier – in kleinen Mengen, wenn es aus hygienischen oder praktischen Gründen sinnvoll ist, etwa bei sehr feuchtem Bioabfall. Beschichtetes Papier, Hochglanzpapier aus Zeitschriften und Tapetenreste sind nicht zulässig.
  2. Papier-Sammeltüten – auch mit wasserabweisender Ausrüstung pflanzlicher oder tierischer Herkunft, mit einer Beschichtung aus natürlichen, nicht-fossilen Wachsen oder mit einer Beschichtung aus zertifiziert kompostierbarem Kunststoff.
  3. Kompostierbare Kunststoff-Sammelbeutel – unter den strengen Bedingungen des nächsten Abschnitts.

Die vier Bedingungen für kompostierbare Müllbeutel

Ein Bioabfallbeutel aus kompostierbarem Kunststoff darf nach BioAbfV nur dann mit dem Bioabfall kompostiert werden, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  1. Zertifizierung nach DIN EN 13432 oder DIN EN 14995.
  2. Überwiegend nachwachsende Rohstoffe. Die Zertifizierung muss das nachweisen.
  3. Vollständige Zersetzung nach höchstens sechs Wochen Kompostierung, mit einem Siebdurchgang von maximal zwei Millimetern – deutlich strenger als die zwölf Wochen der EN 13432. Der Nachweis darf über eine Zusatzzertifizierung erbracht werden.
  4. Kennzeichnung nach Anhang 5. Der Beutel ist weißgrün, auf Vorder- und Rückseite flächig mit dem Logo „Keimling“ bedruckt und trägt vorgeschriebene Textfelder – unter anderem den Hinweis, dass er nur verwendet werden darf, wenn die Kommune oder der Zweckverband dies zulässt, und dass er für die Eigenkompostierung nicht geeignet ist.

Fehlt einer dieser Punkte, gilt der Beutel in der Biotonne als Fremdstoff – ganz gleich, was auf der Verpackung steht.

Am Ende entscheidet Ihr Entsorger

Die Bundesregel ist eine Erlaubnis, keine Verpflichtung. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger – Ihre Kommune, Ihr Landkreis oder Ihr Zweckverband – kann abweichende Regeln festlegen. Ein bekanntes Beispiel ist die Berliner Stadtreinigung (BSR): Dort darf auch Bioplastik nicht in die Biotonne, weil die Technik der Vergärungsanlage kompostierbare Tüten nicht von herkömmlichen Plastiktüten unterscheiden kann und sie sich im Gärprozess nicht ausreichend zersetzen. Die BSR empfiehlt deshalb Papierbeutel.

Dürfen Papiertüten in den Biomüll?

Ja. Papier-Sammeltüten sind nach BioAbfV ausdrücklich zugelassen, und Entsorger wie die BSR empfehlen sie sogar. Ist eine Papiertüte mit kompostierbarem Kunststoff beschichtet, muss diese Beschichtung dieselben Nachweise erbringen wie ein Kunststoffbeutel. In der Praxis ist Papier die sicherste Wahl für Standorte, deren Entsorger keine Kunststoffbeutel akzeptiert. Die Grenze zeigt sich bei sehr nassen Speiseresten: In Großküchen weicht Papier ohne Barriere schneller durch als ein reißfester Folienbeutel.

Darf man Biomüll in Zeitungspapier einwickeln?

Ja, in kleinen Mengen – zum Beispiel, um Feuchtigkeit aufzunehmen. Nicht erlaubt sind Hochglanzpapier aus Magazinen und Prospekten sowie beschichtetes Papier. Im Haushalt ist Zeitungspapier eine gute Lösung; für einen Betrieb mit mehreren Sammelbehältern pro Tag ist es selten praktikabel.

Österreich: Am besten ohne Sackerl – und wenn, dann richtig

Das Serviceportal oesterreich.gv.at formuliert die Grundregel so: Biogene Abfälle sollen ohne Plastiksackerl in die Biotonne. Das gilt, wenn möglich, auch für Sackerl aus Papier oder aus zertifiziert biologisch abbaubarem Kunststoff. Zuständig für die Sammlung ist die Gemeinde, in Statutarstädten der Magistrat, in Wien die MA 48. Die Stadt Wien verwendet auf ihrer Seite zur Biotonne dieselbe Formulierung.

Das Land Niederösterreich präzisiert, wann zertifizierte Biokunststoff-Sackerl sinnvoll sind: nur bei gleichzeitiger Nutzung der Biotonne und bei „Mehrfachnutzung“. Gemeint ist laut Land ein Sackerl, das zuerst zum Frischhalten von Obst, Gemüse oder Gebäck dient und erst danach den Biomüll aufnimmt. Die Holding Graz bietet in ihrem Ressourcenpark kompostierbare Papiersackerl für die Vorsammlung an.

Wer wissen will, was in Österreich in den Biomüll darf, findet die Details deshalb immer bei der eigenen Gemeinde. Für Betriebe heißt das: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde oder Ihrem Abfallverband, ob überhaupt Sackerl in die Biotonne dürfen, bevor Sie Beutel für den Biomüll-Behälter bestellen.

Schweiz, Deutschland und Österreich im Vergleich

Frage Schweiz Deutschland Österreich
Wer entscheidet? Gemeinde, je nach Verwertungsanlage BioAbfV setzt den Rahmen, der örtliche Entsorger entscheidet Gemeinde bzw. Magistrat
Papiertüten Je nach Gemeinde Ausdrücklich erlaubt Wenn möglich ohne Sackerl
Kompostierbare Kunststoffbeutel Je nach Gemeinde; in Zürich und Luzern nur mit Gitterdruck Nur mit EN 13432 oder EN 14995, Sechs-Wochen-Nachweis, Kennzeichnung nach Anhang 5 und Zulassung vor Ort Wenn möglich ohne; laut Niederösterreich sinnvoll bei Mehrfachnutzung
Erkennungszeichen Gitterdruck Weißgrüner Beutel mit Keimling-Aufdruck und Pflicht-Textfeldern Zertifizierung
Oxo-abbaubare Beutel In Genf seit 1. April 2022 nicht zugelassen Fremdstoff Kunststoff, gehört nicht in die Biotonne

Checkliste: So wählen Betriebe, Hotels und Gemeinden den richtigen Biomüllbeutel

  1. Standort klären. Lesen Sie die Regel des zuständigen Entsorgers oder das Merkblatt der Gemeinde. Bei mehreren Standorten gilt das für jeden einzeln – eine Hotelgruppe mit Häusern in Zürich, München und Wien hat drei verschiedene Vorgaben.
  2. Material festlegen. Papier, kompostierbare Folie oder lose Sammlung: Die Regel vor Ort gibt vor, was überhaupt in Frage kommt.
  3. Zertifikat verlangen. Mindestens EN 13432, mit Zertifikatsnummer. Wer Beutel auch für die Heimkompostierung einsetzt, braucht zusätzlich ein Heimkompost-Zertifikat.
  4. Für die Schweiz den Gitterdruck prüfen, wenn die Gemeinde ihn verlangt.
  5. Für Deutschland schriftlich bestätigen lassen: den Sechs-Wochen-Nachweis und die Kennzeichnung nach Anhang 5.
  6. Für Österreich zuerst fragen, ob überhaupt Sackerl erwünscht sind – und Beutel mit Mehrfachnutzung bevorzugen.
  7. Größe und Reißfestigkeit an den Behälter anpassen. Nasse Speisereste aus Gastronomie und Kantinen brauchen eine stärkere Folie oder einen Beutel mit Sternboden; ein zu kleiner Beutel reißt beim Herausnehmen.
  8. Mitarbeitende und Kundschaft informieren. Ein klares Schild am Sammelbehälter wirkt. Die Genfer Pharmacie des Eaux-Vives erklärt ihrer Kundschaft per Beschilderung, dass der kompostierbare Einkaufsbeutel danach für Küchenabfälle weiterverwendet werden kann.

Welche Beutelgröße für welchen Einsatz?

Einsatz Volumen Passender Beutel
Biomüll-Behälter in Büroküche, Filiale, Hotelzimmer oder Haushalt 7 Liter EcoCompobag 7L auf Rolle, EcoCompobag 7L Extra Resist mit Sternboden, oder das Kompostset mit P’tite Poubelle Verte
Küche in Gastronomie, Kantine oder Pflegeheim 35 bis 75 Liter BioWaste Resist 35L, BioWaste Resist 75L
Tonnen im Hof, Hotel oder Gemeindebetrieb 120 bis 240 Liter BioWaste 120L, BioWaste Resist 140L, BioWaste 240L
Container und Sammelstellen 800 Liter BioWaste 800L

Der belüftete Biomüll-Behälter P’tite Poubelle Verte lässt Luft zirkulieren. Das verhindert, dass Küchenabfälle vorzeitig gären und unangenehm riechen – der Grund, weshalb der Kanton Genf die Kombination aus belüftetem Behälter und 7-Liter-Beutel empfiehlt. Alle Formate finden Sie in unserer Übersicht kompostierbare Abfallsäcke.

Was BioApply-Beutel mitbringen

BioApply mit Sitz in Lausanne entwickelt seit 2006 kompostierbare Verpackungen für Unternehmen. Unsere Bioabfallbeutel sind:

  • nach EN 13432 zertifiziert – der EU-Norm für industrielle Kompostierbarkeit – sowie OK Compost / OK Home Compost zertifiziert;
  • ohne Polyethylen, ohne GVO und ohne Schwermetalle in den Druckfarben;
  • in Europa hergestellt;
  • per QR-Code rückverfolgbar über die gesamte Lieferkette, auf der Plattform Respect Code;
  • mit Ihrem Logo oder dem Aufdruck Ihrer Gemeinde individualisierbar.

Wie Mehrfachnutzung im Alltag aussehen kann, zeigt die Migros Vaud: Sie setzt OK-kompostierbare Säcke seit dem 1. November 2013 an den Kassen ein. Die Kundschaft kann den Einkaufssack danach für Küchenabfälle weiterverwenden. Mehr zum Grundprinzip lesen Sie in Mülltrennung: Warum kompostierbare Beutel wählen?

Weil die Regeln von Ort zu Ort verschieden sind, nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage bitte den Standort und den zuständigen Entsorger. So klären wir vor der Bestellung, welche Ausführung dort passt.

Häufige Fragen

Sind Biomüllbeutel noch erlaubt?

Das hängt vom Ort ab. In Deutschland sind sie bundesrechtlich weiterhin erlaubt, sofern sie alle Bedingungen der BioAbfV erfüllen und Ihr Entsorger sie zulässt; einige Entsorger wie die Berliner BSR lassen nur Papier zu. In der Schweiz entscheidet die Gemeinde – in Zürich und in der Region Luzern nur mit Gitterdruck. In Österreich empfehlen die Behörden, möglichst ohne Sackerl zu sammeln.

Was darf seit dem 1. Mai 2025 nicht mehr in die Biotonne?

In Deutschland gelten seitdem strengere Kontrollwerte für Kunststoff. Praktisch heißt das: Kunststoffe aller Art gehören nicht in die Biotonne – auch Produkte, die als biologisch abbaubar beworben werden, etwa biologisch abbaubare Kaffeekapseln oder andere Produkte aus Biokunststoff. Die einzige Ausnahme sind zertifizierte, nach Anhang 5 gekennzeichnete Sammelbeutel, und auch die nur, wenn der Entsorger sie erlaubt.

Warum wollen manche Entsorger gar keine Biotüten?

Aus zwei Gründen. Erstens kann die Sortiertechnik vieler Anlagen kompostierbare Tüten nicht zuverlässig von Plastiktüten unterscheiden und sortiert sie deshalb aus. Zweitens läuft die Vergärung oft schneller ab, als sich ein Beutel zersetzt; Reste müssen dann aufwendig aus dem Gärrest gesiebt werden. Der Gitterdruck in der Schweiz und die Keimling-Kennzeichnung in Deutschland sollen das erste Problem lösen.

Sind biologisch abbaubare und kompostierbare Müllbeutel dasselbe?

Nein. „Kompostierbar“ bedeutet bei seriösen Produkten: geprüft und zertifiziert nach EN 13432 oder für die Heimkompostierung. „Biologisch abbaubar“ ist kein geschützter Begriff und sagt nichts darüber aus, wie schnell und unter welchen Bedingungen sich ein Material zersetzt. Mehr dazu in Kompostierbar oder biologisch abbaubar.

Wie lange braucht ein kompostierbarer Beutel, um sich zu zersetzen?

Die EN 13432 verlangt, dass sich ein Material in einer industriellen Kompostieranlage innerhalb von zwölf Wochen weitgehend zersetzt. Für die deutsche Biotonne verlangt die BioAbfV sechs Wochen. Auf dem Gartenkompost hängt das Tempo stark von Temperatur und Feuchtigkeit ab; verlässlich geprüft ist es nur bei Beuteln mit Heimkompost-Zertifikat.

Dürfen kompostierbare Beutel auf den eigenen Kompost?

Nur wenn sie ausdrücklich für die Heimkompostierung zertifiziert sind, etwa mit OK compost HOME. Ein Beutel, der nur für die industrielle Kompostierung zertifiziert ist, zersetzt sich bei den niedrigeren Temperaturen eines Gartenkomposts deutlich langsamer. Beutel mit der deutschen Kennzeichnung nach Anhang 5 tragen sogar den Pflichthinweis, dass sie für die Eigenkompostierung nicht geeignet sind.

Hilft ein Beutel gegen Geruch und Maden im Biomüll?

Der Beutel allein nicht, die Kombination schon. Ein belüfteter Biomüll-Behälter mit kompostierbarem Beutel hält Küchenabfälle trockener und verzögert die Gärung, die den Geruch verursacht – darauf setzt die Genfer Empfehlung. Zusätzlich helfen die bekannten Grundregeln: den Behälter häufig leeren, den Deckel geschlossen halten, sehr feuchte Reste in etwas Zeitungspapier einschlagen und die Tonne im Sommer möglichst im Schatten abstellen.

Quellen

Sie stellen einen Betrieb, eine Gemeinde oder mehrere Standorte auf kompostierbare Biomüllbeutel um? Schreiben Sie uns – mit Angabe Ihres Standorts klären wir, welche Ausführung dort zugelassen ist.

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